Geplante Änderung der Psychotherapie-Richtlinien beanstandet

Gegen die geplante Regelung hatten die DGSF und andere Therapieverbände protestiert. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte den Beschluss des G-BA als „nicht stimmig“ bewertet. Das BMG hat nun mit Schreiben vom 15. August 2006 die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien beanstandet (idie Abschnitte B.I.3.2 und B.I.4, die die Kriterien für die Zulassung neuer psychotherapeutischer Verfahren neu regeln sollten). In der Begründung der Beanstandung kritisiert das BMG insbesondere das vom G-BA geforderte „Schwellenkriterium“ des Nachweises eines Nutzens für mindestens die drei häufigsten psychischen Erkrankungen als unverhältnismäßig. Die geplanten Richtlinien hätten vermutlich das "Aus" für weitere psychotherapeutische Verfahren als Kassenleistung bedeutet neben den bisherigen „Richtlinien-Verfahren“.

Nachricht auf den Internetseiten der BPtK

Brief des BMG vom 15. August 2006 (pdf-Dokument auf den Seiten der BPtK)