Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs:

  • Psychotherapie soll ein eigenständiges universitäres Studienfach werden
  • Das Studium gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor-und ein 2-jähriges Masterstudium.
  • Das Studium wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen.
  • Bei bestandener Prüfung wird die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) erteilt.
  • Die neue Berufsbezeichnung lautet Psychotherapeutin und Psychotherapeut.
  • An das Studium schließt sich eine nach Landesrecht zu organisierende Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen an.
  • Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Damit können PIWs in der vertragsärztlichen Versorgung im Angestelltenverhältnis beschäftigt und vergütet werden.
  • Mit Abschluss der Weiterbildung sind die Psychotherapeuten berechtigt, sich ins Arztregistereintragen zu lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu bewerben.

Zu den Infos auf den Seiten des BMG