Gutachten zum Heilpraktikerrecht

Das

Gutachten

wurde

von Professor Christof Stock erstellt

im Auftrag des

Bundesgesundheitsministeriums.


Auf der Website des Ministeriums heißt es dazu:

"

[...] Das Berufsbild des Heilpraktikers steht wiederkehrend im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum. Das Bundesministerium für Gesundheit hat deshalb ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären soll, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts hätte. Dieses Gutachten liegt nunmehr vor, wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und ist unter dem unten folgenden Link abrufbar.

Mit dem Rechtsgutachten ist eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts geschaffen worden. [...]"

Das Gutachten umfasst insgesamt über 300 Seiten und ist

hier

veröffentlicht.

Ein Fazit des Gutachtens: "

Für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs gibt es derzeit

weder e

ine ausreichende

Tatsachen

-

noch eine Rechts

grundlage." Allerdings sieht der Gutachter durchaus Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, da

Neuregelungen

in den

Jahren

2017

/18

zu den

Voraussetzungen für den Erwerb der Heilpraktikererlaubn

is

verfassungswidrig seien.

I

nformationen über das Gutachten auf der Website des Bundes Deutscher Heilpraktiker

bs