Gutachten zum Heilpraktikerrecht
Das
Gutachten
wurde
von Professor Christof Stock erstellt
im Auftrag desBundesgesundheitsministeriums.
Auf der Website des Ministeriums heißt es dazu:
"
[...] Das Berufsbild des Heilpraktikers steht wiederkehrend im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum. Das Bundesministerium für Gesundheit hat deshalb ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären soll, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts hätte. Dieses Gutachten liegt nunmehr vor, wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und ist unter dem unten folgenden Link abrufbar.
Mit dem Rechtsgutachten ist eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts geschaffen worden. [...]"
Das Gutachten umfasst insgesamt über 300 Seiten und ist
veröffentlicht.
Ein Fazit des Gutachtens: "
Für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs gibt es derzeit
weder e
ine ausreichende
Tatsachen
-
noch eine Rechts
grundlage." Allerdings sieht der Gutachter durchaus Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, da
Neuregelungen
in den
Jahren
2017
/18
zu denVoraussetzungen für den Erwerb der Heilpraktikererlaubn
is
verfassungswidrig seien.
I nformationen über das Gutachten auf der Website des Bundes Deutscher Heilpraktiker
bs