Heilpraktikerrecht – Anhörung im BMG

Bereits im Juli hatte das BMG ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet, bei dem auch die DGSF ein Statement eingereicht hatte.

Zur Online-Anhörung per Videokonferenz hatte das BMG Vertreter*innen der Heilpraktikerverbände, der Verbände der Ärzteschaft und der Psychotherapeutenkammern, der Krankenkassen, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie Vertreter*innen von Verbänden "sektoraler Heilpraktiker*innen" (z. B. Verbände der Logopäd*innen oder der Podologie). Es ging vor allem um den Austausch zu den im Stellungnahmeverfahren bereits aufgeworfenen Fragestellungen, darunter die Legaldefinition der Heilkunde oder die Schaffung eines eigenen Berufsbildes für "Alternativheilkunde" (auf der Website des DVP ist der Fragenkatalog dokumentiert)

Über Qualifikation und Berufsbild "Heilpraktiker*in" wurde kritisch diskutiert, der Beruf aber kaum grundsätzlich in Frage gestellt. Umstritten war allerdings die Frage, ob künftig noch "sektorale Heilpraktikererlaubnisse" einen Platz haben sollen, die bisher im Wesentlichen durch die Rechtsprechung, nicht durch die Gesetzgebung, ausgestaltet wurden.

Für die DGSF hat Geschäftsführer Bernhard Schorn an den Online-Anhörung teilgenommen.

Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht, April 2021

bs