Hilfeorientierter und kooperativer Kinderschutz

Das Fazit des aktuellen "Plädoyers für die gesetzliche Verankerung eines hilfeorientierten und kooperativen Kinderschutzes":

Das Handeln im Kinderschutz bleibt immer auch ein Handeln mit Risiko. Daher braucht es klare Abläufe und Verantwortlichkeiten, gut qualifizierte und belastbare Fachkräfte und geeignete Hilfsangebote, die dieser Komplexität gerecht werden.

Ein gelingender Kinderschutz, der sich an der UN-Kinderrechtskonvention orientiert, benötigt darüber hinaus einen authentischen Dialog und einen Vertrauensschutz zwischen den Beteiligten. Das Prinzip „Hilfe vor Eingriff“ muss weiterhin für den Gesetzgeber handlungsleitende Maxime bleiben!

Im Blick auf die beabsichtigten rechtlichen Änderungen zur „Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz“ sind die möglichen negativen Folgen für die Praxis zu bedenken und deshalb zunächst vorrangig die bisher geltenden rechtlichen Regelungen konsequent umzusetzen und weiter zu erproben. In gemeinsamen Fortbildungen von Berufsgeheimnisträgern und Fachkräften der Jugendhilfe mit selbstreflexiven Anteilen ist eine fallunabhängige Begegnung der Systeme verbindlich zu entwickeln, die auch eine größere Akzeptanz der insoweit erfahrenen Fachkräfte bewirken dürfte.

Die DGSF plädiert dafür, einen verbindlichen, interdisziplinären und systemübergreifenden Netzwerkaufbau für den Kinderschutz für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen gesetzlich zu verankern und diesen analog zu den „Frühen Hilfen“ über einen Bundesfonds entsprechend finanziell auszustatten. So könnten ein präventiver Ansatz und ein wirksamer Kinderschutz in den Organisationsstrukturen der Jugendhilfe altersunabhängig sichergestellt werden.

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