Nutzen und Nebenwirkungen

Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei seiner nun anstehenden Entscheidung, ob die Systemische Therapie in den 

Leistungskatalog

der GKV aufgenommen werde, sein 2007 eingeführtes Schwellenkriterium zur Neuzulassung

psychotherapeut

ischer Verfahren zugrunde lege, könne eine positive Entscheidung nicht schwerfallen, schreibt Dittrich. Ein grundsätzliches Problem sei allerdings, dass an die Finanzierung von psychotherapeutischen Leistungen strengere Maßstäbe angelegt würden als in der somatischen Medizin Dies zeige sich beispielsweise "an der geforderten doppelten Wirksamkeitsprüfung durch sowohl den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie als auch den G-BA. Und während es in der somatischen Medizin üblich ist, unterschiedliche

Wirkstoff

e zur Behandlung derselben Krankheit vorzuhalten, weil nicht jeder Patient gleichermaßen auf jeden W

irkstoff

anspricht, tut man sich schwer damit, dies auch für Psychotherapieverfahren zu akzeptieren. Dabei ist auch im Bereich der Psychotherapie nicht jede Intervention gleichermaßen für jeden Patienten geeignet."

Der vollständige Artikel ist auf den Internetseiten des Ärzteblatts /PP nachlesbar: aerzteblatt.de/archiv/193293/Psychotherapieforschung-Die-Frage-der-Nebenwirkungen