Keine Meldepflichten im Kinderschutz!

Mit einem Bundesratsbeschluss vom 12. Februar 2021 werden fachlich „hochproblematische“ Neuregelungen zum geplanten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgeschlagen. Darauf macht die DGSF in einer gemeinsamen Stellungnahme mit acht weiteren Fachorganisationen aufmerksam. Die Verbände betonen, dass insbesondere in den §§ 8a SGB VIII, 4 und 4a KKG rechtssystematisch und fachlich problematische Regelungen vorgeschlagen werden, die grundlegende Strukturprinzipien des deutschen Kinderschutzes aushöhlen und zentrale Vertrauens- und Hilfebeziehungen untergraben würden. Sie fordern, diese Änderungsvorschläge zu streichen. Der Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist am Montag, 22. Februar 2021, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages.

Zur Stellungnahme

Pressemitteilung der DGSF zur Stellungnahme