Keine vorschnelle Ritalin-Verordnung

Die am 16. September beschlossene Änderung der Arzneimittel-Richtlinie erfolgt auf dem Hintergrund eines Risikobewertungsverfahren der Europäischen Union für methylphenidathaltige Arzneimittel, das im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde. Nach Inkrafttreten der Änderungen darf Ritalin nur noch von „Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen“ verordnet werden, wenn nicht-medikamentöse Therapiemöglichkeiten nicht erfolgreich waren oder eine besonders schwere Störung festzustellen ist. Sie darf nur erfolgen nach einer besonders gründlichen Diagnose. Eine medikamentöse Behandlung sollte jedenfalls immer eingebettet sein in ein therapeutisches Gesamtkonzept, das psychotherapeutische, pädagogische oder soziale Interventionen umfasst: Aufklärung und Beratung von Eltern, Kindern und Lehrern, Elterntraining, Veränderung der Familiensituation oder Veränderungen in der Schule, Psychotherapie/Familientherapie.

DGSF-Pressemittteilung: Multimodale ADHS-Behandlung statt vorschneller Ritalin-Verordnung vom 5.10.2010.

Beschluss des G-BA im Wortlaut.

Artikel auf den Webseiten der Bundespsychotherapeutenkammer: ADHS-Behandlung: Ritalin & Co nur noch zweite Wahl