Kinder- und Jugendhilfe im Bundestag

Der Bundestag hat am 21. Februar 2019, über einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Antrag mit dem Titel „Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, Perspektive der Betroffenen und Beteiligten mit einbeziehen“ beraten. Mitberaten wurden auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kinder- und Jugendhilfe-Reform vom Kopf auf die Füße stellen“ und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kinder- und Jugendhilfe – Beteiligungsrechte stärken, Beschwerden erleichtern und Ombudschaften einführen“. Der von CDU/CSU und SPD vorgelegte Antrag angenommen, die weiteren Anträge wurden zur Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Der beschlossenen Antrag fordert die Bunderegierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf im Rahmen der SGB-VIII-Reform vorzulegen, der unter anderem Weiterentwicklungen in den Bereichen Kinderschutz und Kooperation, bei den Übergängen zwischen den verschiedenen Leistungssystemen vorsieht sowie bei Inklusion, Fremdunterbringung, Heimaufsicht, Arbeit mit und Unterstützung von Herkunftseltern. Zudem wird beantragt, für Betroffene "spezifischer Fallkonstellationen im Kinderschutz, bei denen Verfahren und Maßnahmen des Jugendamts und des Familiengerichts zur Gefahrenabwehr mit Anforderungen oder Eingriffen für die Personensorgeberechtigten verbunden waren", eine temporäre Anlaufstelle einzurichten, die Berichte systematisch sammelt und wissenschaftlich auswertet. Die Ergebnisse sollen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.

Mehr Infos mit Links zu den Anträgen: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw08-de-kinder-jugendhilfe/593510

Die  Plenarsitzungen werden regelmäßig übertragen, die Debatte ist in der der Mediathek des Bundestages nachhrbar: www.bundestag.de/tv

Stellungnahmen der DGSF zur SGB-VIII-Reform: www.dgsf.org/themen/Familien-Jugend-Sozialpolitisches/informationen-zur-sgb-viii-reform