Kindergrundsicherung

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Alle Infos zum Bündnis:

www.kinderarmut-hat-folgen.de
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e

ssemitteilung vom 7.2.2019: Was Kinder in Armut für mehr Teilhabe brauchen: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG legt neue Zahlen vor