Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen

Im Rahmen der  gemeinsamen Fachtagung der DGSF und der vier Bundesfachverbände für Erziehungshilfen am 26. November 2018 in Köln wurden die Schnittstellen zwischen den Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe, der Psychiatrie und der therapeuti­schen Heilberufe in den Fokus genommen. 
Eine gelingende Kooperation zwischen den Akteuren in der Jugendhilfe und im Gesundheitswesen ist eine wichtige Voraussetzung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern.

Mit einem systemischen Blick auf die Ausgestaltung einer inklusiven Jugendhilfe ist neben einer Zusammenführung der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe auch die engere Vernetzung der beiden genannten Systeme mit dem Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Dabei muss der sozialpädagogische Zugang deutlich erkennbar bleiben. Viele Kinder, Jugendliche, junge Menschen und Eltern befinden sich aufgrund ihrer psychischen, seelischen und physischen Belastungen an der Schnittstelle von Auffälligkeiten, Erkrankungen und Behinderungen und benötigen Hilfen aus den Systemen Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erwachsenenpsychiatrie und Eingliederungshilfe.  Gleichzeitig stellen strukturelle Unterschiede und je eigene, komplexe Systemlogiken von Jugendhilfe und Gesundheitswesen sowohl Betroffenen als auch Helfer*innen oft vor große Herausforderungen für eine abgestimmte, schnelle wie passgenaue Hilfe im Einzelfall.

In dem als Arbeitsergebnis aus der Tagung jetzt hervorgegangenen, gemeinsamen „Impulspapier zu den Voraussetzungen einer gelingenden Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen“ werden sowohl auf der politische wie auch auf der fachlichen Ebene Impulse zur Weiterentwicklung von gesetzlichen Vorgaben und von systemübergreifenden fachlichen Standards formuliert. Dabei wird unter anderem gefordert:

  • Die Kooperation von Akteuren der Jugendhilfe, der Medizin und der Eingliederungshilfe  in den unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern strukturell zu verankern.
  • Komplexleistungen von Jugendhilfe, psychiatrier Behandlung und Therapie für Kinder in der Heimerziehung und in ambulanten Hilfesettings auch komplex (Mischfinanzierung) und nicht im Additionsverfahren zu finanzieren.
  • Im Rahmen der Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe muss die Beteiligung der betroffenen Eltern und Kinder zentraler Bezugspunkt sein. Es müssen Methoden der Partizipation und Mitwirkung auch in therapeutisch-medizinischen Settings stärker entwickelt werden. 

Zum  Impulspapier