Mehr Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die neue Berechnungsgrundlage gilt allerdings erst ab 2013, sofern der Beschluss des G-BA vom 16. Februar 2012 nicht vom BMG beanstandet wird. Der G-BA-Beschluss hat zum Inhalt, dass Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit einer weiteren Zulassung als psychologischer Psychotherapeut zur Behandlung von Erwachsenen bei der Berechnung der Quote nur dann mit erfasst werden, wenn sie mindestens zu 90 Prozent Kinder und Jugendliche behandeln. Bisher wurden diese Leistungserbringer mit der Hälfte ihrer Zeit für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen eingerechnet.

Pressemitteilung der BPtK:

177 zusätzliche Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie |Gemeinsamer Bundesausschuss korrigiert falsche Berechnung

Pressemitteilung des G-BA:

G-BA passt Regelung zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen an

(pdf-Datei)