Mitgliederversammlung beschließt Richtlinienänderungen

Die Änderungen betreffen die Erweiterung des Angebots an Lehrendenzertifikaten, die Zugangsvoraussetzungen zur Anerkennung als DGSF-Lehrende bzw. -Lehrender sowie Umfang und Eingangsvoraussetzungen der arbeits- und lebensweltlich-orientierten Aufbauweiterbildungsgänge "Systemische/s Coaching (DGSF)", "Systemische Organisationsentwicklung (DGSF)", "Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie und Multifamilientherapie (DGSF)". Daneben wurden die Eingangsvoraussetzungen in den Richtlinien „Systemische Supervision (DGSF)“ im Zugang A angepasst.

Bis dato hat die DGSF insgesamt fünf verschiedene Lehrenden-Zertifikate für die Bereiche Beratung, Therapie und Beratung, Kinder- und Jugendlichentherapie, Supervision und Coaching vergeben. Neu hinzugekommen sind Lehrendenzertifikate für Systemische Organisationsentwicklung, Systemische Mediation und Multifamilientherapie. Als Voraussetzung um sich als DGSF-Lehrende oder -Lehrender für Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung oder Mediation anerkennen zu lassen, werden fortan neben humanwissenschaftlichen Hochschulabschlüssen auch Hochschulabschlüsse akzeptiert, die den Eingangsvoraussetzungen des jeweiligen Curriculums entsprechen. Bedingung für eine (Mehrfach-)Zertifizierung als DGSF-Lehrende oder -Lehrender im therapeutischen Bereich bleibt weiterhin ein humanwissenschaftlicher Hochschulabschluss.

Die arbeitsweltlich-orientierten Aufbauweiterbildungsgänge Coaching und Organisationsentwicklung wurden in ihren Weiterbildungsbestandteilen den jeweiligen Grundweiterbildungen angeglichen und gewinnen hierdurch an Qualität. Dies spiegelt sich in der Aufnahme der Dimension "Berufsfeldrelevante Selbsterfahrung/Selbstreflexion" im Umfang von mindestens 50 Unterrichtseinheiten und in der Aufstockung des Stundenanteils an Intervision von bislang 30 auf 50 Unterrichtseinheiten wider. Ihr Gesamtumfang beträgt damit nun mindestens 300 Unterrichtseinheiten. Die lebensweltlich-orientierten Weiterbildungscurricula "Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie (DGSF)“ und „MFT – Multifamilientherapie (DGSF)" wurden im Mindestumfang der Aufbauweiterbildung "Systemische Therapie (DGSF)" von 380 Unterrichtseinheiten angeglichen.

Für Hochschulabsolventinnen und -absolventen wurden bei den Aufbaucurricula Coaching und Organisationsentwicklung die Eingangsvoraussetzungen geöffnet. Eine systemische Grundweiterbildung kann durch zwei curricular aufgebaute Vorweiterbildungen kompensiert werden. Als Blaupause dienten die Eingangsvoraussetzungen der Supervisionsweiterbildung. Die Vorweiterbildungen wurden inhaltlich präzisiert und der Umfang der systemischen Weiterbildung von 100 auf 120 Unterrichtseinheiten angehoben – für die Eingangsvoraussetzungen der Supervisionsweiterbildung gilt dies ebenso. Für die Aufbaucurricula Kinder- und Jugendlichentherapie und Multifamilientherapie wurden die Vorweiterbildungen in den Eingangsvoraussetzungen analog angepasst.

Es gilt Bestandsschutz für alle Weiterbildungsgänge, die bereits von der DGSF anerkannt worden sind. Das heißt: Die bereits DGSF-anerkannten Weiterbildungen behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit nach den (alten) Richtlinien.

Vorgelegt wurden die Änderungsvorschläge von der Richtlinien-Flussauen-Kommission, die im Jahr 2013 von der Instituteversammlung eingesetzt wurde und aus Vertretern und Vertreterinnen verschiedener Gremien besteht: Renate Zwicker-Pelzer für den Vorstand und als berufspolitische Sprecherin für Beratung und Coaching, Dorothea Hanswille für den Instituterat, Tobias Günther für den Bereich arbeitsweltliche Beratung, Jochen Leucht als Berater für Fort- und Weiterbildungsfragen und Armin Miehling für den Fort- und Weiterbildungsausschuss.
Nachzulesen sind die aktuellen Richtlinien unter: www.dgsf.org/zertifizierung/dgsf/lehrende bzw. www.dgsf.org/zertifizierung/dgsf/zertifizierung-richtlinien.