Neue Weiterbildungsrichtlinien "Systemische Paartherapie und -beratung"
Damit sollen nicht nur systemische Qualitätsstandards für Paartherapie und -beratung im Feld etabliert, sondern auch die Sichtbarkeit und das Vertrauen der Klient*innen in die Systemische Paartherapie und -beratung in einem wachsenden, nicht-klinischen Markt gestärkt werden.
Die neuen Weiterbildungsrichtlinien berücksichtigen die Komplexität und Einzigartigkeit der Arbeit mit Paaren und anderer intimer Beziehungskonstellationen. Denn, so schreiben die DGSF-Mitglieder Silvia Bickel-Renn, Angelika Eck, Mirjam Faust und Stefan Hierholzer in ihrer Antragsbegründung: „Systemische Paartherapie ist mehr als eine Settingvariante systemischer Therapie. Sie bildet eine eigenständige komplexe Therapieform, ein eigenes Handwerk oder eine eigene Kunst, die gründlich zu lernen paartherapeutische Professionalität mit ausmacht. Dazu gehört u. a. die ausführliche Sensibilisierung für das Phänomen Paarbeziehung, (…) die Spezifikation systemischer Haltungen und Techniken für die Arbeit mit Dyaden und therapeutischer Triangulation sowie ein vertieftes Verständnis von Polarisierung und Ambivalenz in Paarsystemen.“ Die Antragstellenden sind Teil der DGSF-Fachgruppe „Systemische Paar- und Sexualberatung".
Die Weiterbildung „Systemische Paartherapie und -beratung (DGSF)“ ist ein 1-jähriges Aufbaucurriculum mit einem Umfang von mindestens 380 Unterrichtsstunden. Es bestehen befristete Übergangsregelungen zur Zertifizierung als „Systemische*r Paartherapeutin und -beraterin (DGSF)“ bis zum 31. Dezember 2025 und als „Lehrende*r für Systemische Paartherapie und -beratung (DGSF)“ bis zum 31. Dezember 2028. Für die Beantragung der Anerkennung als „Systemische*r Paartherapeut*in und -berater*in (DGSF)“ gibt es ein hilfreiches Infoblatt. Die Richtlinien selbst mit der befristeten Übergangsregelung für Lehrende sind hier eingestellt.
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