Neuropsychologische Therapie

Einen entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im November 2011 gefasst. Demnach können jetzt Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – eine ambulante neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen.

Weitere Infos: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1415/www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1415