Novellierung des SGB VIII

Der Bundesverband evangelischer Einrichtungen und Dienste (EREV) e. V. hat im Rundschreiben Nr. 23/2016 exemplarisch die Grundrichtung der Gesetzesänderungen im SGB VIII und die weiterhin aktuell gültigen Prüffragen der Erziehungshilfefachverbände zusammengestellt.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) e. V. nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Ein vorgesehener Paradigmenwechsel der Jugendhilfe kehrt unter anderem dem Grundgesetz den Rücken. (…) Das Ziel des zu erwartenden Dienstleistungsgesetzes ist ein weiterer Leistungsabbau staatlicherseits, wie bereits in anderen Teilen der Sozialgesetzgebung geschehen. Diesen Rückschritt kann die Profession ‚Soziale Arbeit‘ nicht zulassen (…).“ Zur vollständigen DBSH-Stellungnahme von Michael Leinenbach

Auf den Interneseiten des Bundesverbandes für Erziehungshilfe e. V. (AFET) sind zahlereiche weitere

Beiträge zur SGB-VIII-Reform

nachzulesen.

Zu den spezifischen Aspekten von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden, Eltern und Familie im Gesetzentwurf wird die DGSF in den nächsten Wochen Stellung nehmen.