Psychisch erkrankten Eltern besser helfen – Änderungsbedarf beim SGB V

Zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen findet derzeit auf Bundesebene ein Dialog des Bundesministerium für Gesundheit mit Vertreter*innen von Fachverbänden sowie weiteren Expert*innen statt. Dabei wird von Expert*innen immer wieder auf die Wichtigkeit eines Perspektivwechsels von individuumszentrierten Rechtsansprüchen hin zu einer durchgehenden Familienorientierung der Hilfen im SGB V hingewiesen. Expert*innen und Vertreter*innen der beteiligten Verbände, u.a. die DGSF, haben gemeinsam mit Rechtsexperten konkrete Vorschläge zu Änderungsbedarfen im SGB V zur Verbesserung der Hilfen für psychisch erkrankte Eltern und deren Kinder erarbeitet und an das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesfamilienministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschickt. Nähere Informationen zu dem Prozess und die Änderungsvorschläge zum Gesetzestext sind in der "Stellungnahme zu Änderungsbedarfen im SGB V für Familien mit einem psychisch- /suchterkrankten Elternteil" vom 12. Januar 2022 zu finden.

ba, bs