Psychotherapie-Vereinbarung mit Systemischer Therapie

Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die in mehreren Punkten geänderte Psychotherapie-Vereinbarung veröffentlicht (Download hier: www.kbv.de/media/sp/01_Psychotherapie_Aerzte.pdf).

Die Vereinbarung beschreibt jetzt die Qualifikationsvoraussetzungen, mit der Psychologische Psychotherapeut*innen Systemische Therapie abrechnen können. Da die systemisch-psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen noch nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft und anerkannt worden ist, können Kinder- und Jugendlichentherapeut*innen derzeit keine Abrechnungsgenehmigung für Systemische Therapie beantragen.