Referentenentwurf zum Datenaustauschverbesserungesetz

Es werden in dem Gesetzestext nach Einschätzung des führenden Fachverbands grundlegende Prinzipien des Minderjährigenschutzes missachtet und die Vorrangigkeit der Jugendhilfe bei der Alterseinschätzung ausgehebelt. Dabei werden ordnungspolitische Erwägungen pauschal über das Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte gestellt.

Die Positionierung des BumF finden Sie unter https://b-umf.de/p/datenaustauschverbesserungsgesetz-eingriff-in-das-primat-der-kinder-und-jugendhilfe-durch-die-hintertuer/

Die DGSF unterstützt die Forderung der bedingungslosen Zuständigkeit der Jugendhilfe für die Alterseinschätzung und kindgerechte Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Kindern und jungen Menschen!

Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und soll Mitte Dezember in den Bundesrat eingebracht werden. Es besteht noch die Möglichkeit, die Stellungnahme des BumF an Bundestagsabgeordnete und politische Gremien auf Landes- und Bundesebene weiterzuleiten und auf die Problematik aufmerksam zu machen.

(Birgit Averbeck)