Reform der Psychotherapeutenausbildung

Der Beschluss der AOLG (Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden) vom November 2010 war nicht zuletzt aufgrund einer Verbände-Initiative von DGSF, GwG und SG zustande gekommen. Der AOLG-Beschluss  ist eine starke Unterstützung für die wissenschaftlich anerkannten, aber sozialrechtlich nicht zugelassenen Verfahren Systemische Therapie und Gesprächspsychotherapie. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden hatte in einem einstimmigen Beschluss vom 18./19. November das Bundesministerium für Gesundheit gebeten, „auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt."  Im Beschluss äußert die AOLG die Erwartung an das BMG , dass bei der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes zukünftig Diskrepanzen zwischen Berufsrecht und Sozialrecht vermieden werden. Mehr Informationen auf der Seite Berufspolitik.