Resolution des GK II zur elektronischen Gesundheitskarte

Die Verbände des GK II - in dem auch die DGSF vertreten ist - fordern das Bundesgesundheitsministerium
auf, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auszusetzen.

Gewährleistet sein müsse:

"• Keine zentrale Datenspeicherung
• Freiwilligkeit der Nutzung, sowohl für Patienten als auch für Ärzte und Psychotherapeuten
• Aufklärung aller potenziellen Nutzer über Mißbrauchsmöglichkeiten
• Keine Speicherung von Diagnosen psychischer Krankheiten, Berichte an den
Gutachter oder sonstiger Arztbriefe
• Keine Freigabe der eGK für weitere Dienste
Darüber hinaus müßte absolut und nachweislich sichergestellt sein, dass die unbefugte Nutzung der Karte und jegliche Manipulationsmöglichkeit ausgeschlossen sind."

In der Resolution heißt es weiter
"Der GK II kann derzeit den Mitgliedern seiner Verbände aus den oben genannten Gründen nicht empfehlen, sich an der Einführung der eGK zu beteiligen. Er fordert seine Mitglieder auf, nicht auf die Angebote von KVen zum Kauf von Lesegeräten unter Inanspruchnahme einer Erstattungspauschale einzugehen. Es gilt hier zwischen den schutzwürdigen Interessen unserer Patienten und dem persönlichem Vorteil abzuwägen, der durch zeitlich befristete Angebote der KVen zur Erstattung der Anschaffungskosten entstünde."

Link zur Resolution des GK II