Richtlinienverfahren werden vom G-BA nicht weiter geprüft
Der G-BA begründete seinen Beschluss unter anderem mit der Komplexität und dem hohen Aufwand des Bewertungsverfahrens, das aufgrund der Anerkennung der Systemischen Therapie nachrangig geworden sei. 2008 hatte sich der G-BA zu einer neuen Methodenbewertung für die damals bereits zur Versorgung gesetzlich krankenversicherter Erwachsener zugelassenen Verfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie verpflichtet.
2013 hatte der G-BA sein Beratungsverfahrens zur Bewertung der Systemischen Therapie bei Erwachsenen eingeleitet. Am 22. November 2018 hat der G-BA „Nutzen und die medizinische Notwendigkeit“ der Systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen anerkannt und Systemische Therapie am 22. November 2019 als neues Richtlinienverfahren in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen. Der G-BA stützte sich bei seinen Beschlüssen auf eine umfangreiche Nutzenbewertung für die Systemische Therapie durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
G-BA-Beschluss vom 22.11.2018 (Anerkennung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit als Psychotherapieverfahren)
G-BA-Beschluss vom 22.11.2019
(Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren)