Schritte gegen Kinderarmut

Der Aufruf der Verbände - darunter der Kinderschutzbund, die Diakonie, der Paritätische, die GEW oder der Sozialdienst katholischer Frauen - beschreibt: "Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der materiellen Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus."

Deshalb forden Sie:

1.    Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss transparent und realistisch ermittelt und zuverlässig gewährleistet werden.

  • Der Bedarf, der im Regelsatz für Kinder festgelegt wird, ist zu gering ange­setzt, er schreibt Kinderarmut fest. Regelsätze, die nur aus den Ausgabenpo-sitionen der ärmsten Haushalte errechnet werden, führen zu einem Armuts­kreislauf. Sie spiegeln nicht wider, was wirklich gebraucht wird. Erhobener Mangel, der dann zum Maßstab für Regelsätze wird, bleibt Mangel.
  • Ergänzende Erhebungen zu notwendiger Ernährung und Kleidung, tatsächli­chen Schulbedarfen, Mobilitätskosten und Teilhabebedarfen sind nötig.
  • Der besondere Bedarf von Kindern - dazu gehört der Mehrbedarf für Kinder mit getrennt lebenden Eltern - ist ebenfalls transparent, sach- und realitätsge­recht zu ermitteln und zu berücksichtigen.
  • Es bedarf einer in dieser Weise ermittelten einheitlichen soziokulturellen Exis­tenzgrundlage, die für alle jungen Menschen gilt. Ein in sich stimmiges Ge­samtsystem aus sozialpolitischen und familienpolitischen Leistungen ist not­wendig.

2.    Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sind abzubauen.

  • Die Förderung von Familien muss sich an der Übernahme von Fürsorgever­antwortung für andere festmachen. Familien müssen in allen Lebensformen und Lebensphasen unterstützt werden.
  • Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommens­beziehender.

  • Das Kindergeld als Förderleistung wird im SGB-II-Leistungsbezug mit dem Sozialgeld vollständig verrechnet. Daher gehen Kindergelderhöhungen an in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen vorbei.
  • Leistungen wie der Unterhaltsvorschuss oder der Kinderzuschlag sind so zu konzipieren, dass sie dem hohen Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender entgegenwirken.

3.    Leistungen müssen einfacher gestaltet und für die Berechtigten leichter zugänglich sein.

  • Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unter­schiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen.
  • Die unterschiedlichen Antrags- und Verrechnungsregelungen für verschiede­ne Leistungen, die sich auf dasselbe Kind beziehen, sind nur schwer nach­vollziehbar, erschweren den Familien die Nutzung der Leistungen erheblich und konterkarieren die eigentliche Zielsetzung der Familienförderung.
  • Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Gesamter Aufruf: "Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! Drei Schritte gegen Kinderarmut – Forderungen zur Bundestagswahl" (pdf-Datei, ca. 420 KB)

Alle Infos auf den Internetseiten der Nationalen Armutskonferenz: http://nationalearmutskonferenz.de/index.php/presse/pressemitteilungen/313-pm-vom-17-10-2016-kinderarmut-schluss-mit-den-ausreden