SGB-VIII-Reform: Soziales Umfeld weiterhin einbeziehen!

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen soll der Paragraph 27 des SGB VIII verändert werden. Wegfallen wird dabei die ausdrückliche Maßgabe, dass bei den Hilfen zur Erziehung das „engere Umfeld des Kindes oder Jugendlichen einbezogen“ werden soll. Die DGSF kritisiert die Streichung des entsprechenden Halbsatzes. Da in der Begründung des Gesetzes durchaus ein „systemischer Ansatz“ benannt ist, erwartet der Fachverband, dass dies auch mit der Beibehaltung der jetzigen Formulierung im § 27 Absatz 2 SGB VIII gesetzlich umgesetzt wird. Die DGSF warnt außerdem davor, das Jugendamt zu verpflichten, in bestimmten Verfahren die Hilfepläne dem Familiengericht vorzulegen. Eine solche, jetzt neu im Paragraph 50 vorgesehene Regelung sei schon aus Datenschutzgründen fragwürdig. Vor allem aber durchkreuze sie alle Bemühungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in Jugendämtern, eine Vertrauensbeziehung zu Familien aufzubauen.

Zur Stellungnahme der DGSF vom 29. Mai 2017


Zur Presseinformation der DGSF vom 30. Mai 2017