SGB-VIII-Reform – Stellungnahme der DGSF

Auch wenn im neuen Entwurf, der zum 1. Januar 2018 rechtswirksam werden soll, grundlegende Forderungen von Fachverbänden aufgegriffen worden sind, erweckt das Vorgehen des Bundesfamilienministeriums den Eindruck, dass diese Gesetzesreform zügig zum Ende der Legislaturperiode durchgesetzt werden soll ohne angemessene Beteiligung der Fachöffentlichkeit. Weiterhin sind Änderungen vorgesehen, die die Jugendhilfelandschaft tiefgreifend verändern würde.

Zur Stellungnahme: "SGB-VIII-Reform: Vorläufige Anmerkungen und Forderungen aus systemischer Sicht zum Gesetzentwurf‚ Kinder- und Jugendstärkungsgesetz‘ vom 17. März 2017“.

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Informationen zur SGB VIII-Reform

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