Stellungnahme zur Reform des PsychThG

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme vom 30. Januar 2019:
"Bei dem durch unsere Verbände vertretenen Verfahren `‘Systemische Psychotherapie‘ liegt eine Besonderheit vor, die wir im Referentenentwurf nicht berücksichtigt sehen: Am 22. November 2018 wurden im Gemeinsamen Bundesausschuss Nutzen und medizinische Notwendigkeit der Systemischen Psychotherapie für Erwachsene festgestellt. Eine Aufnahme ins Sozialrecht ist damit beschlossen. Die Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie wurde für das 1. Halbjahr 2019 angekündigt. Deshalb sind unbedingt Anpassungen im vorliegenden Gesetzesentwurf nötig, um den G-BA-Beschluss umsetzen zu können und zukünftig tatsächlich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Vertiefungsverfahren Systemische Therapie aus- und weiterbilden zu können."

Die Verbände weisen darauf hin, dass es noch keine hinreichende "Infrastruktur von Ausbildungsinstituten" im Bereich Systemische Therapie nach dem bisherigen PsychThG gibt, so dass weitere neue Ausbildungsinstitute zugelassen und auch "ermächtigt" werden müssten. Außerdem seien Regelungen für die Teilnehmenden sowie die bisherigen Absolventinnen und Absolventen von systemischen "Approbationsausbildungen" nötig. Die Möglichkeit des Arztregistereintrags für die derzeitigen Ausbildungskandidatinnen und Ausbildungskandidaten an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten in kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Ausbildungen mit dem Vertiefungsgebiet Systemische Therapie müsse geregelt werden.

DGSF und SG halten es nicht für sinnvoll, das Psychotherapiestudium ausschließlich an Universitäten anzubieten und machen auf fehlende Regelungen zur Finanzierung der künftigen Weiterbildung aufmerksam.


Vollständige Stellungnahme