Systemische Psychotherapie auf Krankenschein kommt

Der G-BA entscheidet im Auftrag des Gesetzgebers, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Er ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland und sein Plenum tagt öffentlich. Die Vorsitzenden von SG  und DGSF waren bei der heutigen Sitzung dabei. Auf der DGSF-Facebookseite ist ein Video veröffentlicht mit Ulrike Borst (SG-Vorsitzende) und Enno Hermans (DGSF-Vorsitzender) sowie Kerstin Dittrich (DGSF-Fachreferentin) und Sebastian Baumann (SG-Vorstandsbeauftragter Psychotherapie), in dem diese die frohe Kunde direkt nach der Sitzung in Berlin kommentieren: https://www.facebook.com/dgsf.org.

Pressemitteilung des G-BA:
https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/775/
Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer:
https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/wirksamkeit-2.html
Die Presseinformation von DGSF und SG zur Entscheidung:
https://www.dgsf.org/presse/pressemitteilungen/g-ba-legt-grundlage-fuer-kassenfinanzierte-systemische-psychotherapie

Hinweis:
Bis es soweit ist, dass erste Abrechnungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen können, wird es noch dauern. Zunächst muss die Psychotherapie-Richtlinie entsprechend geändert werden. Und die jetzige Entscheidung gilt nur für die Erwachsenen-Psychotherapie. Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen mit der Approbation im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie und einem "Kassensitz" werden dann mit der Kasse abrechnen können  (mehr Infos dazu).