Systemische Sachverständigentätigkeit

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Die Weiterbildung wendet sich insbesondere an die in § 163 FamFG aufgeführten Berufsgruppen mit einer beruflichen Qualifikation zum*r Psycholog*in, Psychotherapeut*in, Arzt/Ärztin, Pädagog*in und Sozialpädagog*in, die ihre Kompetenz im Bereich Sachverständigengutachten im Familienrecht gezielt erweitern wollen. Die Nachfrage nach Sachverständigen bei Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen sowie Entscheidungen bei Gefährdung des Kindeswohls ist hoch und steigt weiterhin.

§ 163 des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ermöglicht den Gerichten anzuordnen, dass Sachverständige bei der Erstellung der Gutachten auch auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken sollen  – eine

"genuin

systemische Arbeitsaufforderung"!

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