Systemische Therapie als Richtlinienverfahren

"Unweigerlich fühlte man sich an den Western 'Zwölf Uhr mittags' erinnert", beschreibt Baumann die Stimmung am 22. November im  Sitzungssaal, als die Entscheidung des  Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Systemischen Therapie fiel. Mit diesem Beschluss ist die Systemische Therapie das erste Verfahren, das auf der Grundlage der Ergebnisse der Evidenzbasierten Medizin "ins Kassensystem Einzug hält", schreibt DGSF-Mitglied - und Vorstandsbeauftragter der SG - Baumann. Er erläutert in seinem Artikel ausführlich das Zustandekommen der Entscheidung und die zwei zur Abstimmung gestellten Anträge. Aus der Pressemitteilung des G-BA werde deutlich, wie die historische Entscheidung einzuordnen ist. Mit ihr bekomme zum ersten Mal nach der Zulassung der Verhaltenstherapie 1987 wieder ein Verfahren die Erstattungsfähigkeit zugeschrieben.

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