Systemische Therapie in Krankenkassenvertrag aufgenommen

Der Vertrag (Facharztvertrag nach § 73 c SGB V) umfasst Leistungen der Neurologie, Psychiatrie, psychosomatischen Grundversorgung und Psychotherapie in Baden-Württemberg. Bei der Psychotherapie umfasst er alle vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie begutachteten und wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden, damit auch die Systemische Therapie - allerdings nicht für alle Diagnosegruppen. Es können nur approbierte und zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten teilnehmen, und er gilt nur für Patientinnen und Patienten der AOK oder der BKK.

Mehr Infos: www.aok-gesundheitspartner.de/bw/arztundpraxis/meldungen/index_06692.html

Zum Vertrag mit allen Anlagen:

www.aok-gesundheitspartner.de/bw/arztundpraxis/facharztprogramm/pnp/index.html