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Systemische Therapie ist Richtlinienverfahren

Veröffentlicht: 22.11.2019, aktualisiert: 29.01.2020
Neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen: Für die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen steht zukünftig auch die Systemische Therapie als Kassenleistung zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag in Berlin die Einzelheiten für die Inanspruchnahme abschließend beraten und die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.

Mit diesem  Beschluss ist Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren für Erwachsene nun Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen – neben den bisher zugelassenen psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie. Systemische Therapie deckt den gesamten Bereich der psychischen Störungen ab, und mit den jetzt verabschiedeten Rahmenbestimmungen werden ihr vergleichsweise kurze Behandlungszeiten zugetraut.

DGSF und Systemische Gesellschaft (SG) haben seit Jahren die „Kassenanerkennung“ der Systemischen Therapie gefordert. Die jetzige Anpassung der Richtlinie wurde zügig innerhalb eines Jahres umgesetzt. Und: Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, kündigte in einer Protokollmitteilung an, den Antrag auf Bewertung der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche zu stellen. Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche ist wie die Therapie für Erwachsene bereits 2008 vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt worden. Im  vergangenen Jahr – auch am 22.  November – hatte der G-BA den "Nutzen und die medizinische Notwendigkeit " der Systemischen Therapie bei Erwachsenen anerkannt.

Systemische Therapie kann, wie die anderen psychotherapeutischen Verfahren, als Einzel- oder Gruppentherapie oder als Kombination zwischen Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden. Als spezifische Anwendungsform der Systemischen Therapie sieht die Psychotherapie-Richtlinie zudem das „Mehrpersonensetting“ vor, relevante Bezugspersonen können in die Behandlung einbezogen werden. Sofern erforderlich, kann die Anwendung der Systemischen Therapie im Mehrpersonensetting mit der Anwendung in einer Einzel- oder Gruppentherapie kombiniert werden. Als Höchstumfang sieht die Richtlinie bei Systemischer Therapie 48 Behandlungsstunden vor.

Da Abrechnungsdetails noch geregelt werden müssen, wird die Systemische Therapie den Versicherten nach Einschätzung der Bundespsychotherapeutenkammer voraussichtlich ab Juli 2020 zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung von SG/DGSF

Pressemitteilung des G-BA

Pressemitteilung der BPtK

Ergänzung: 2.12.2019:
Systemische Therapie für Erwachsene als neues Psychotherapieverfahren zugelassen, Informationen in den "PraxisNachrichten"  der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit einer Übersicht "SYSTEMISCHE THERAPIEFÜR ERWACHSENE: KONTINGENTE UND BEWILLIGUNGSSCHRITTE"

Hintergrundinformation: Systemische Therapie wird viertes Richtlinienverfahren, Kommentar von Sebastian  Baumann im  Psychotherapeutenjournal 1/2019

Hinweis:
Nur Psychologische Psychotherapeut*innen mit entsprechender Fachkunde (nach Ausbildung gem. PsychThG mit dem Vertiefungsgebiet Systemische Therapie) und „Kassensitz“ werden voaussichtlich ab Juli 2020 Systemische Psychotherapie als Kassenleistung für erwachsene Patient*innen erbringen können!

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