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Transsexuellen­gesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen (SGBB)

Veröffentlicht: 06.06.2023, aktualisiert: 06.06.2023
Die DGSF begrüßt die Initiative der Bundesregierung, das bestehende sogenannte Transsexuellen­gesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. In einer aktualisierten Stellungnahme verweist der Fachverband auf Diskriminierungserfahrungen von trans* und inter* Personen und betont die Notwendigkeit einer sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenfreien Beratung, die allen trans* und inter* Personen zugänglich sein sollte.

Bereits am 21. Oktober 2022 hat die DGSF in Folge der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers durch Bundesfamilienministerin Lisa Paus und dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, vom 30. Juni 2022 hierzu grundsätzlich Stellung bezogen. Im Rahmen der Verbändeanhörung zum nunmehr vorliegenden Referent*innenentwurf vom 9.Mai 2023 wurde diese Stellungnahme aktualisiert und auf einige Aspekte des Referent*innenentwurfes detaillierter eingegangen. 

"Wir befürworten das Ziel, in einem einheitlichen Verfahren trans*geschlechtlichen und inter*geschlechtlichen Menschen eine einfache und unbürokratische Änderung ihres Geschlechtseintrages und ihres Vornamens durch Selbsterklärung zu ermöglichen", heißt es in der DGSF-Stellungnahme. Und: "Die Anerkennung des Geschlechts aller Menschen ist dringend geboten. Wir verweisen diesbezüglich auf europäische und UN-menschenrechtliche Vertragsvereinbarungen. Pluralistische Gesellschaften haben die Aufgabe, ein „gutes Leben“ für alle ihre Bürger*innen zu ermöglichen. Dies beinhaltet sowohl das Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung als auch die staatliche Verantwortung, Rahmen­bedingungen zu schaffen, nach denen die Freiheitsrechte des einzelnen bürgerlichen Subjekts gegenüber dem Staat weitestgehend gewahrt sind."

Zur Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des SBGG im Rahmen der Verbändeanhörung

(pg) 

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