Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen (SGBB)
Bereits am 21. Oktober 2022 hat die DGSF in Folge der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers durch Bundesfamilienministerin Lisa Paus und dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, vom 30. Juni 2022 hierzu grundsätzlich Stellung bezogen. Im Rahmen der Verbändeanhörung zum nunmehr vorliegenden Referent*innenentwurf vom 9.Mai 2023 wurde diese Stellungnahme aktualisiert und auf einige Aspekte des Referent*innenentwurfes detaillierter eingegangen.
"Wir befürworten das Ziel, in einem einheitlichen Verfahren trans*geschlechtlichen und inter*geschlechtlichen Menschen eine einfache und unbürokratische Änderung ihres Geschlechtseintrages und ihres Vornamens durch Selbsterklärung zu ermöglichen", heißt es in der DGSF-Stellungnahme. Und: "Die Anerkennung des Geschlechts aller Menschen ist dringend geboten. Wir verweisen diesbezüglich auf europäische und UN-menschenrechtliche Vertragsvereinbarungen. Pluralistische Gesellschaften haben die Aufgabe, ein „gutes Leben“ für alle ihre Bürger*innen zu ermöglichen. Dies beinhaltet sowohl das Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung als auch die staatliche Verantwortung, Rahmenbedingungen zu schaffen, nach denen die Freiheitsrechte des einzelnen bürgerlichen Subjekts gegenüber dem Staat weitestgehend gewahrt sind."
Zur Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des SBGG im Rahmen der Verbändeanhörung
(pg)