Übergangsregelung zu den Coachingrichtlinien

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde eine weitere Übergangsregelung zu den Coachingrichtlinien verabschiedet. DGSF-anerkannte "Systemische BeraterInnen/TherapeutInnen", die als CoachIn tätig sind, wird die Zertifizierung zum/zur "Systemischen CoachIn (DGSF)" auf vereinfachtem Weg ermöglicht:

Als „Systemische CoachIn (DGSF)“ können sich bis zum 31.12.2013 Personen anerkennen lassen, die bis zum 11. September 2009 als „Systemische BeraterIn (DGSF)“ oder „Systemische TherapeutIn (DGSF)“ anerkannt waren, zusätzlich eine Fortbildung von mindestens 100 UE im Coaching-/Managementbereich absolviert haben und mindestens 5 Jahre Berufspraxis als CoachIn nachweisen können.