Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen, mit der arme und armutsgefährdete Kinder in der EU unterstützt werden sollen. Die "Kindergarantie" verpflichtet, allen Kindern den diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Die Ratsempfehlung zur

Einführung einer Europäischen Garantie

für Kinder sieht weiterhin vor, dass

innerhalb von neun Monaten, also bis März dieses Jahres, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeitet werden.

Zum Eckpunktepapier:

Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan

Ausführliche Informationen auf den Internetseiten der AGF: www.ag-familie.de/home/childguarantee

Die Ratsempfehlung im Wortlaut