Verfahrensvielfalt in der Psychotherapie

Der Gesetzgeber stellt mit der Approbationsordnung die Weichen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten zukünftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Studium erlernen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entscheidung, welche psychotherapeutischen Grundorientierungen (systemisch, psychodynamisch, humanistisch und verhaltenstherapeutisch) die Studierenden kennenlernen können.

Der Entwurf der Approbationsordnung stützt sich auf die bestehenden Strukturen des Studiums Psychologie. Dies scheint aus struktureller und finanzieller Sicht sinnvoll. Jedoch sind nahezu alle Lehrstühle in Klinischer Psychologie in Deutschland von Professorinnen und Professoren mit verhaltenstherapeutischer Orientierung besetzt. Psychodynamische Verfahren und die neu in das Versorgungssystem aufgenommene Systemische Therapie sind in der Hochschullehre kaum vertreten. Wird nun versäumt, mit der Approbationsordnung zur Verfahrensvielfalt zu verpflichten, wird die einseitige Festlegung auf Verhaltenstherapie an den Universitäten auch für die kommenden Jahre untermauert.

Mehr: www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/985/to-node.html (TOP  41)

Presseinformation von DGSF und SG: Verfahrensvielfalt in der Psychotherapie – neue Approbationsordnung im Bundesrat modifizieren

Stellungnahmen:
https://www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/vorschlag-zur-aenderung-ergaenzung-...
https://www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/stellungnahme-der-systemischen-fach...