WBP-Gutachten zur Humanistischen Psychotherapie

Aufgabe des WBP gemäß Psychotherapeutengesetz (§ 11) ist die gutachterliche Beratung von Behörden zur Frage der wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren. Der Beirat befasst sich dazu mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich der wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und ‑methoden. Die jetzige Begutachtung durch den WBP erfolgte auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGPTH).

Zum Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie (Stand 19. Januar 2018)

Meldung der BPtK: „

Humanistische Psychotherapie kein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren

“ vom 19. Januar 2018

Meldung

im Ärzteblatt "Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie lehnt Humanistische Psychotherapie ab" (22. Januar 2018)

Stellungnahme der AGPTH (23. Januar 2018), zur Website der AGPTH: http://aghpt.de

Pressemitteilung der Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung (GwG)  zum Gutachten (23. Januar 2018)

Beitrag im systemagazin.com „Wissenschaft ist Macht“ (25. Januar 2018)