Weiterbildungsrichtlinien geändert

Bei den Richtlinien für Systemische Beratung, Therapie und Supervision wurden die „institutionellen Voraussetzungen“ im Hinblick auf Stundenumfang, Kursleitung und Lehrende sowie Ausschreibung und Kostenrahmen präzisiert. Weiterhin wurde beschlossen, dass künftig nur noch Mitgliedsinstitute die Anerkennung eines Weiterbildungsganges beantragen können, die Anerkennung von Absolventinnen und Absolventen ist nur noch möglich, wenn der Weiterbildungsabschluss in einem DGSF-anerkannten Weiterbildungsgang erworben worden ist. Bei den Richtlinien „Systemische Therapie und Beratung“ wurden die Ausnahmemöglichkeiten bei den Eingangsvoraussetzungen enger umschrieben. Für die Richtlinien „Lehrende“ gilt jetzt eine Erweiterung bei den Voraussetzungen: Neben der  Berufspraxis und -erfahrung wird weitere kontinuierliche Arbeit im Praxisfeld während der Weiterbildungstätigkeit gefordert