Wirksamkeitsstudie zur aufsuchenden systemischen Arbeit in der Jugendhilfe

Vorarbeiten zur Studie haben im Januar begonnen. Um valide Ergebnisse darüber zu erhalten, wie systemisch aufsuchende Hilfen nach § 31 (systemisch arbeitende SPFH) und § 27 Abs. 3 SGB VIII (AFT) tatsächlich wirken, werden systemisch arbeitende Träger der aufsuchenden Jugendhilfe, freiberuflich oder fest angestellt tätige SPFH-Fachkräfte oder aufsuchende systemische Familientherapeut*innen aufgefordert, sich an der Studie zu beteiligen. Interessensbekundungen zur Beteiligung sind bis zum 30. April 2021 erbeten.

Zum Aufruf mit allen weiteren Infos.

bs