„Zertifizierter Mediator“

„Zertifizierter Mediator“ darf sich nennen, wer eine Mediationsausbildung im Umfang von mindestens 120 Präsenzzeitstunden absolviert und spätestens ein Jahr nach dessen Abschluss einen praktischen Mediationsfall bearbeitet und in einer Supervision reflektiert hat. In den zwei darauf folgenden Jahren müssen weitere vier Mediationen durchgeführt und supervidiert werden, in Vierjahresintervallen sind jeweils Fortbildungen im Umfang von 40 Zeitstunden vorgeschrieben. Für schon tätige Mediatorinnen und Mediatoren sieht die Rechtsverordnung Übergangsregelungen vor. Eine Überprüfung der „zertifizierten Mediatoren“ durch eine unabhängige Stelle ist nicht vorgesehen.

Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass Mediatorinnen und Mediatoren, die vor dem 26. Juli 2012 eine Ausbildung zum Mediator im Umfang von mindestens 90 Zeitstunden abgeschlossen und anschließend als Mediator oder Co-Mediator mindestens vier Mediationen durchgeführt haben, sich als „zertifizierter Mediator“ bezeichnen dürfen. Bei einer danach abgeschlossenen Ausbildung gelten die Bestimmungen der „Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung“ (120 Präsenzstunden); die Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation muss bis zum 1. Oktober 2018 erfolgt sein.

Bei einem unzulässigen Führen der Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ könnten Abmahnungen oder Unterlassungsklagen von Wettbewerbern erfolgen. Die Bezeichnungen „Mediator“ oder „Mediatorin“ sind auch künftig nicht gesetzlich geschützt. Die Mediations-Weiterbildungsrichtlinien der DGSF und die Richtlinien der großen Mediationsverbände gehen weit über die Mindeststandards für den „zertifizierten Mediator“ hinaus.

Mehr Infos:

Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung–ZMediatAusbV)

Portal mit Infos zur Zertifizierung der Mediatoren beim Wolfgang Metzer Verlag: (www.mediationaktuell.de)

Infos bei der Centrale für Mediation (www.centrale-fuer-mediation.de): Zertifizierungs-Verordnung für Mediatoren und Hintergründe zum Mediationsgesetz