Zertifizierter Mediator – Rechtverordnung tritt zum September in Kraft

Die Rechtverordnung soll die Qualität von Mediation und das Vertrauen in Mediationsverfahren stärken. Ab September darf sich „zertifizierter Mediator“ nennen, wer eine Mediationsausbildung im Umfang von mindestens 120 Präsenzzeitstunden absolviert und spätestens ein Jahr nach dessen Abschluss einen praktischen Mediationsfall bearbeitet hat und supervidieren lässt. In den zwei darauf folgenden Jahren müssen weitere vier Mediationsfälle akquiriert und supervidiert werden, in Vierjahresintervallen sind jeweils Fortbildungen im Umfang von 40 Zeitstunden vorgeschrieben. Für schon tätige Mediatorinnen und Mediatoren sieht die Rechtsverordnung Übergangsregelungen vor. Eine Überprüfung der „zertifizierten Mediatoren“ durch eine unabhängige Stelle ist nicht vorgesehen. Da es sich somit um eine „Selbstzertifizierung“ handelt, ist fraglich, ob die Verordnung tatsächlich zur Qualifizierung des Mediationsmarktes führen wird. Die Weiterbildungsrichtlinien der DGSF und die Richtlinien der großen Mediationsverbände gehen weit über die Mindeststandards für den „zertifizierten Mediator“ hinaus. Die Bezeichnungen „Mediator“ oder „Mediatorin“ sind auch künftig nicht gesetzlich geschützt.

Weitere Infos:

DGSF-Fachgruppe Mediation

DGSF-Richtlinien Mediation

Portal mit Infos zur Zertifizierung der Mediatoren beim Wolfgang Metzer Verlag: (www.mediationaktuell.de)

Infos bei der Centrale für Mediation (www.centrale-fuer-mediation.de): Zertifizierungs-Verordnung für Mediatoren und Hintergründe zum Mediationsgesetz