Schweigepflicht, Datenschutz und Zeugnisverweigerungsrecht

Vertraulichkeit ist ein zentraler Grundsatz in vielen Arbeitsfeldern des psychosozialen Bereichs. Die Fachlichkeit wird dabei durch unterschiedliche rechtliche Normen geschützt. In der Praxis sind diese grundlegenden Vorschriften allerdings oft nicht bekannt, was leicht zu unbemerkten Rechtswidrigkeiten und unkalkulierbaren Risiken wie Datenschutzverstößen, zivilrechtlicher Haftung und Strafbarkeit führen kann.

Um dieser Unsicherheit entgegenzuwirken werden im Praxisworkshop die rechtlichen Grundlagen zu Datenschutz und Schweigepflicht im Überblick dargestellt und anhand von Fallbeispielen werden insbesondere Grenzfälle bearbeitet und diskutiert.

An diesem Fachtag soll anhand von Fallbeispielen, die von den TeilnehmerInnen spezifiziert werden können, verschiedene Dimensionen und Fallkonstellationen (z.B. Verschwiegenheit in der Supervision, Kindeswohlgefährdung nach dem Bundeskinderschutzgesetz, Schweigepflicht bei Kindern und Jugendlichen gegenüber deren Eltern) erörtert werden.

Ziel ist es, rechtliches Grundwissen zu vermitteln und einen Anstoß zu geben eine eigene fachlich und ethisch begründete Position zu entwickeln.

Zielgruppe:

BeraterInnen, TherapeutInnen, SupervisorInnen unterschiedlicher psychosozialer Berufsgruppen und MitarbeiterInnen von Behörden und freien Trägern (Maßnahmen nach SGB II, III und VIII).

Referent:

Joachim Wenzel