Klagen auf Zulassung von Systemischer Therapie zur Ausbildung

Die Bezirksregierung Münster hat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung (auf den DGSF-Internetseiten veröffentlicht) beim OVG Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, dem am 19. Januar 2007 stattgegeben wurde. In seiner Begründung stützt sich das Land wiederum nur auf den WBP und dessen „objektive Kriterien“, während es den vom Gericht herangezogenen Wissenschaftlern und Fachgesellschaften an einer objektiven Beurteilung mangele.

Das Klageverfahren eines weiteren DGSF-Institutes beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde auf Drängen des Gerichtes mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet. In der Vereinbarung verpflichtet sich das Land NRW, über den Antrag des klagenden Institutes erneut zu entscheiden, wenn in dem beim OVG NRW anhängigen Rechtsstreit, der als Musterverfahren anzusehen sei, ein rechtskräftiges Urteil gefällt worden sei. Wann das OVG entscheiden wird, ist allerdings vollkommen unklar.

(Anni Michelmann)