Bundesjustizministerin empfiehlt Familientherapie zum Schutz von Kindern – DGSF fordert Anerkennung der Familientherapie

Familiengerichte sollen künftig im Interesse vernachlässigter oder misshandelter Kinder auch Familientherapie anordnen können. Dies erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Zusammenhang mit dem jüngst im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Schutz von gefährdeten Kindern. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) weist darauf hin, dass Familientherapie dann endlich auch in Deutschland für die Psychotherapieausbildung zugelassen werden sollte. Bisher gibt es keine staatlich anerkannte Ausbildung für die Systemische Therapie/Familientherapie und Familientherapie darf nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass Familientherapie gerade bei Familien mit Kindern, die eine Störung des Sozialverhaltens zeigen, sehr wirksam ist. Familientherapeutinnen und -therapeuten, die in „Problemfamilien“ arbeiten, haben auch viel Erfahrung mit Eltern, die zunächst diese Hilfe gar nicht wünschen. In der Praxis wird deshalb „Aufsuchende Familientherapie“ häufig von Jugendämtern im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe finanziert. Internationale Studien zeigen zudem, dass Familientherapie ein sehr kostengünstiges Behandlungsverfahren ist, das Behandlungskosten auch bei Angehörigen verringert und damit das Gesundheitswesen finanziell entlastet. Auch in Deutschland ist Systemische Therapie in der stationären und ambulanten Behandlung weit verbreitet. In Erziehungsberatungsstellen wird schon heute Systemische Familientherapie oder Systemische Beratung am häufigsten verwendet.

Die DGSF ist ein berufsübergreifender Fachverband für Systemische Therapie, Beratung und Supervision mit rund 2700 Mitgliedern. Darunter sind zahlreiche Weiterbildungsinstitute, die systemische Weiterbildung anbieten. Die DGSF setzt sich dafür ein, dass diese Institute künftig auch anerkannte Ausbildungen zum Systemischen Familientherapeuten oder zum Systemischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anbieten können und dass Familientherapie auch in der ambulanten Behandlung von den Krankenkassen bezahlt wird.


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