Minderjährige Flüchtlinge: DGSF kritisiert Einschränkung des Familiennachzugs im Asylpaket II

In dem gerade von der Bundesregierung vorgelegten Asylpaket II geht es unter anderem darum, den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit sogenanntem subsidiärem Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) kritisiert dieses Vorhaben, auch wenn jetzt „Härtefälle“ ausgenommen werden sollen.

„Schon bei erwachsenen Flüchtlingen, die sich in Deutschland befinden, ist eine solche Regelung als grenzwertig anzusehen, für die nach Deutschland gekommenen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden ist sie allerdings völlig inakzeptabel“, erklärt der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie Dr. Björn Enno Hermans. In den Clearingstellen und Wohneinrichtungen gibt es nicht wenige 13- und 14-jährige, die unter „subsidiären Schutz“ fallen und denen nun eine Zusammenführung mit der Familie nur in besonderen „Härtefällen“ möglich sein soll.

„Wir können nicht einerseits betonen, welch wichtige Bedeutung die Familie für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat, gerade auch bei der gemeinsamen Bewältigung von traumatischen Erfahrungen und andererseits die Einführung einer solchen Regelung akzeptieren“, so Hermans. Bei allein geflüchteten Minderjährigen, deren Eltern tausende Kilometer entfernt in zumeist sehr unsicheren Verhältnissen leben, handele es sich immer um „Härtefälle“, betont Hermans: „Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf, hier entsprechende Veränderungen und Nachbesserungen vorzunehmen.“

Die DGSF ist ein Fachverband mit mehr als 6.000 Mitgliedern, von denen viele in der Flüchlingsarbeit engagiert sind. Der Verband hatte bereits 2014 beschlossen, Arbeit mit Flüchtlingsfamilien, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und deren Unterstützern zu einem Schwerpunktthema zu machen.


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