Systemische Therapie: Reform der Psychotherapieausbildung darf neue Verfahren nicht behindern

Systemische Therapie: Reform der Psychotherapieausbildung darf neue Verfahren nicht behindern

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im November vergangenen Jahres die Systemische Therapie positiv bewertet. Die geplante Reform der Psychotherapeuten­ausbildung könnte aber nun dazu führen, dass systemische Psychotherapie für Patientinnen und Patienten noch jahrelang kaum bereitgestellt werden kann. Darauf weist der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), Dr. Björn Enno Hermans, anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zur Ausbildungsreform im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hin.

„Systemische Therapie ist das erste Psychotherapieverfahren, das durch den Wissenschaft­lichen Beirat Psychotherapie und durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach wissenschaftlichen Standards überprüft und anerkannt wurde. Jetzt darf kein Engpass bei der Ausbildung von systemischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten entstehen“, erläutert Hermans, der als Sachverständiger an der Anhörung teilgenommen hat.

Aufgrund der bisher fehlenden Kassenfinanzierung gibt es derzeit nur vereinzelt staatlich anerkannte systemische Psychotherapie-Ausbildungen und dementsprechend fast keine approbierten systemischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten. Im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung, die einen neuen Studiengang Psychotherapie vorsieht, sollen die Ausbildungen in den etablierten Psychotherapieverfahren einen Bestandsschutz bekommen. Der DGSF-Vorsitzende wies darauf hin, dass neue Ausbildungen in Systemischer Therapie von bisher noch nicht staatlich anerkannten systemischen Instituten durch die kurzen Fristen für den Bestandschutz fast unmöglich werden. „Damit wird die Etablierung der Systemischen Therapie im Versorgungssystem über Jahre behindert oder gar ausgeschlossen“, so Hermans.

Mit dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018 zur „Anerkennung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit der systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren“ ist die Aufnahme der Systemischen Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen beschlossen – zusätzlich zu den bisher finanzierten Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie und psychoanalytisch begründete Verfahren). Eine entsprechende Änderung der Psychotherapierichtlinie wird derzeit erarbeitet.

Hinweis: Die beiden systemischen Fachgesellschaften DGSF und Systemische Gesellschaft (SG) haben eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zur Anhörung eingereicht, die auf den Internetseiten des Bundestages veröffentlicht ist:

www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt-637810
direkt zum PDF-Dokument: www.bundestag.de/resource/blob/641496/31f535ce39093772b872b0e226cb04ab/19_14_0077-14-_DGSF_Psychotherapeutenausbildung-data.pdf

verantwortlich:
Bernhard Schorn, DGSF
Jakordenstraße 23, 50668 Köln
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