IQWiG bestätigt Nutzen Systemischer Therapie für Kinder und Jugendliche – Verbände erwarten Kassenzulassung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat kürzlich einen Prüfbericht veröffentlicht, der den Nutzen systemischer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche in fünf großen Diagnosebereichen feststellt. Die beiden systemischen Fachverbände, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG), erwarten die Aufnahme Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen – nun auch für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene werden die Behandlungskosten dieses Psychotherapieverfahrens bereits seit 2020 übernommen.

Für ihren Bericht werteten die Forschenden des IQWiG etliche wissenschaftliche Studien aus und fassten die Ergebnisse in ihrem gut 600 Seiten umfassenden Bericht zusammen. Darin bescheinigen sie der Systemischen Therapie in den fünf Bereichen – Essstörungen, Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen, Drogenabhängigkeit und bei den im psychotherapeutischen Alltag besonders häufig vorkommenden „gemischten Störungen“ – die Wirksamkeit. Um als psychotherapeutische Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt zu werden, müssen Wirksamkeitsnachweise in mindestens vier Bereichen erbracht werden.

In keiner der Studien wurde ein geringerer Nutzen im Vergleich zu anderen Behandlungen oder gar ein Schaden durch die Systemische Therapie festgestellt. In zwei Bereichen fanden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sogar bessere Ergebnisse gegenüber den bislang zur Verfügung stehenden Behandlungsoptionen. Dabei wurden eine Reihe von Studien vom IQWiG gar nicht berücksichtigt, etwa im Bereich der Störungen des Sozialverhaltens. Weil in diesen Studien keine Diagnosen vergeben wurden, sondern lediglich anhand der offiziellen Leitsymptome wie destruktivem und delinquentem Verhalten auf das Vorliegen der Störung geschlossen wurde, entsprachen sie nicht den strengen Prüfkriterien des IQWiG. Allerdings zeigen auch solche für die Praxis relevante Studien die hohe Wirksamkeit von systemischer Psychotherapie.

Der Bericht des IQWiG wurde im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erstellt, dem obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Anfang kommenden Jahres wird das IQWiG einen Abschlussbericht vorlegen, über den der G-BA berät und beschließt, laut Zeitplan bis spätestens Ende 2023. Damit entscheidet sich, ob Systemische Therapie auch für die besonders vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen als viertes Psychotherapieverfahren – neben den beiden psychodynamischen Verfahren und der Verhaltenstherapie – für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung steht. Privatversicherte können bereits seit 2019 Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche nutzen.

verantwortlich:

Bernhard Schorn, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF)
Jakordenstraße 23
50668 Köln
Fon 0221-16 88 60-11 | Fax: 0221-16 88 60-20
E-Mail: schorn@dgsf.org | www.dgsf.org

Sabine Stührmann, Systemische Gesellschaft e. V. (SG)
Damaschkestraße 4
10711 Berlin
Fon 030 53 69 85 04 | Fax 030 53 69 85 05