DGSF-Forschungsförderung

Forschungsförderung für die Jahre 2023 und 2024

Die DGSF schreibt eine Forschungsförderung für kleinere Forschungsprojekte in den Jahren 2023 und 2024 aus. Die Förderhöhe wird pro Projekt auf max. 5.000 Euro im Sinne einer Anschubfinanzierung begrenzt. Die Gesamtsumme für diese Forschungsprojekte kann bis zu 25.000 Euro betragen – für beide Jahre zusammen. Nicht abgerufene Mittel aus Vorjahren können zur Aufstockung der Gesamtsumme genutzt und Projekte aus allen Bereichen des systemischen Arbeitens gefördert werden. Über die Vergabe entscheidet eine Jury aus Wissenschaftler*innen und DGSF-Mitgliedern. Sie wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Anträge auf Forschungsförderung können jeweils bis 30. Juni d. J. in der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Hinweise zur Antragstellung (Anträge bitte per Mail an: info@dgsf.org)

Die DGSF hat seit ihrer Gründung Forschungsprojekte gefördert (Infos/Abschlussberichte, vor 2013 erfolgten keine öffentlichen Ausschreibungen).

Forschungsförderung für die Jahre 2021 und 2022

Nach Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 14. Juni in Fulda stellt die DGSF für die Jahre 2021 und 2022 abermals 25.000 Euro zur Forschungsförderung zur Verfügung, dabei ist die Förderung pro Projekt auf maximal 5.000 Euro festgelegt. Sie soll vor allem als Anschubfinanzierung dienen.

Anträge auf Forschungsförderung können jeweils bis 30. Juni bei der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Forschungsförderung für die Jahre 2019 und 2020

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung im September 2018 in Oldenburg stellt die DGSF für die kommenden zwei Jahre 25.000 Euro zur Forschungsförderung zur Verfügung, dabei ist die Förderung pro Projekt auf maximal 5.000 Euro festgelegt. Sie soll vor allem als Anschubfinanzierung dienen.

Anträge auf Forschungsförderung können jeweils bis 30. Juni bei der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Forschungsförderung für die Jahre 2017 und 2018

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung im September 2016 in Frankfurt stellt die DGSF für die kommenden zwei Jahre 25.000 Euro zur Forschungsförderung zur Verfügung, dabei ist die Förderung pro Projekt auf maximal 5.000 Euro festgelegt. Sie soll vor allem als Anschubfinanzierung dienen.

Anträge auf Forschungsförderung können jeweils bis 30. Juni bei der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Forschungsförderung für die Jahre 2014 bis 2016

Die DGSF hat ihren Forschungsfonds erhöht. Sie fördert – über die im Jahr 2013 bereits ausgeschriebenen und für Forschungsprojekte zugesagten 140.000 Euro hinaus – in einer zweiten Runde kleinere Forschungsprojekte. Für die Jahre 2014, 2015 und 2016 können jeweils 15.000 für Forschungsprojekte vergeben werden, dabei ist die Förderhöhe pro Projekt auf maximal 5.000 Euro begrenzt  (Anschubfinanzierung).

Anträge auf Forschungsförderung können jeweils bis 30. Juni eingereicht werden.

(2013)

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische, Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) hat einen Forschungsfonds in Höhe von 140.000 Euro eingerichtet, um Forschungsprojekte anzuregen zur Wirksamkeit Systemischer Therapie/Beratung im Gesundheitswesen und/oder in der Jugendhilfe.

Gefördert werden sollen Projekte (auch Anschub- oder Pilotprojekte) der Wirksamkeitsforschung, die für die Finanzierung Systemischer Therapie und Beratung in Deutschland in den nächsten zehn Jahren als besonders wichtig erscheinen. Das sind nach Einschätzung des DGSF-Vorstandes derzeit:

  • Im Gesundheitswesen Studien zur Wirksamkeit Systemischer Therapie bei Angststörungen von Erwachsenen (1. Priorität), bei Angststörungen von Kindern (2. Priorität) und zu Störungen des Sozialverhaltens bei Kindern und Jugendlichen (3. Priorität)
  • In der Jugendhilfe Studien zur Wirksamkeit Systemischer Therapie/Beratung besonders in den Formen der Aufsuchenden Familientherapie, der Sozialpädagogischen Familienhilfe, der multisystemischen oder Multifamilientherapie/-beratung

Hintergrund und Beschreibung der förderfähigen Forschungsvorhaben mit Hinweisen für die Bewerbung (pdf-Datei).

Interessensbekundungen sollen bis 1. Juli 2013 bei der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Applications invited for research funding 2013 to 2016: “Effectiveness of systemic therapy and counseling”