Systemische Therapie: Prüfung als Richtlinienverfahren

Zitat:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft zurzeit, ob die systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Erwachsenen und damit als weiteres Richtlinienverfahren anerkannt werden kann (siehe auch „Das Gespräch mit Prof. Dr. Jochen Schweitzer“, Heft 11/2013).

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich für eine Anerkennung der systemischen Therapie ausgesprochen und hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird auf zahlreiche wissenschaftliche Studien als Beleg für die Wirksamkeit und den Nutzen des Verfahrens verwiesen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und die Systemische Gesellschaft haben eine Stellungnahme verfasst, in der auf mehr als 20 Primärstudien verwiesen wird, die seit der Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) 2008 den Forschungsstand „ergänzen und untermauern“. ...

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