Junge geflüchtete Menschen

Unser familien- und gesellschaftspolitisches Schwerpunktthema „Arbeit mit Flüchtlingsfamilien, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und ihren UnterstützerInnen“

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Juni 2020

Im Juni veröffentlichte terre des hommes eine Recherche zur Situation von Kindern und Jugendlichen in AnkER-Zentren und Aufnahmeeinrichtungen. Zum aktuellen tdh-Papier geht es hier.

Juni 2020
Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwirklichung von Schutz, Förderung und Teilhabe

Die DGSF hat sich in der Vergangenheit immer wieder für würdige kontextuelle Bedingungen in Gemeinschaftssammelunterkünften eingesetzt, die unter anderem Kindern, Jugendlichen und Familien die Wahrung ihrer Grundrechte ermöglichen. Im Zuge der Neuregelungen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht der letzten Jahre wurden die verpflichtende Aufenthaltszeit sowie die maximale Aufenthaltszeit in den Aufnahmeeinrichtungen der Länder sukzessive verlängert. Menschen mit sogenannter schlechter Bleibeperspektive müssen mit teils sehr beschränkten Integrationsmöglichkeiten bis zu 24 Monate oder sogar unbefristet bis zu ihrer Rückführung in Aufnahmeeinrichtungen leben. Dies kann zu Resignation, Spannungen und Konflikten führen, die Kinder und Jugendliche hautnah miterleben. Das Miterleben von Abschiebungen stellt eine weitere Belastung dar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine deutliche Stellungnahme hierzu veröffentlicht: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-21-19_empfehlung-kinder-jugendliche-fluechtlingsunterkuenften.pdf.

Aktionen der Jugendlichen ohne Grenzen

Vom 17. bis 19. Juni findet die Innenministerkonferenz in Erfurt statt. Geflüchtete Jugendliche der Initiative Jugendliche ohne Grenzen veranstalten anlässlich der Innenministerkonferenz ein Protest- und Kulturprogramm, das durch zahlreiche Organisationen unterstützt wird. Damit setzen sie sich für Seenotrettung, Bleiberecht und Aufnahmeprogramme sowie gegen Abschiebungen, Lager und Rassismus ein. Auch die DGSF setzt sich seit Jahren für diese Werte ein und hat z.B. einen Pool von ehrenamtlich tätigen Supervisor*innen u.a für die Akteur*innen auf den Schiffen von Sea Watch eingerichtet und die Aktion #WIRHABENPLATZ öffentlich unterstützt. Darum mache ich hier gerne auf die Aktionen der jungen Menschen aufmerksam. Weitere Informationen und Termine unter http://jogspace.net/aufruf.

Mai 2019
Stellungnahme des BumF zum Entwurf eines Gesetzes über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung 

Der Bundesverband unbegleiteter junger Flüchtlingen (BumF) bewertete am 28. November die im Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung vorgesehenen Änderungen im Rahmen seiner Stellung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz negativ: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthielt der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen.

Auch nach der Überarbeitung und Ausgliederung der Regelungen in den Entwurf eines „Gesetzes über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung“ bleibt die Kritik des Bundesfachverbands bestehen. Zu begrüßen ist, dass bei der Ausbildungsduldung ein Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis eingeführt wird, Helferberufe einbezogen werden und eine Voraberteilung der Ausbildungsduldung vor Ausbildungsbeginn möglich wird. Die Ziele der Schaffung von Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende, einer einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der Gewinnung von Fachkräften werden jedoch nicht nur verpasst, sondern insbesondere durch die Neuregelungen bei der Identitätsklärung sogar behindert. Die Stellungnahme ist auf der Homepage des BumF zu finden Die Stellungnahme ist unter folgendem Link zu finden: https://b-umf.de/material/bumfstellungnahme-zum-fachkraefteeinwanderungsgesetz/

Beratungsstellen für junge Flüchtlinge vor Ort – eine Übersicht des BumF

Bei zahlreichen Fragestellungen der jungen geflüchteten Menschen ist eine persönliche Einzelfallberatung und Unterstützung vor Ort notwendig. Damit die richtige Anlaufstelle gefunden werden kann, hat der Bundesverband unbegleiteter junger Flüchtlingen (BumF) Adresssammlungen und Suchmöglichkeiten auf folgender Übersichtsseite zusammengestellt: https://b-umf.us3.list-manage.com/track/click?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=a0568f347e&e=3f14caa849.

März 2019
Neue Arbeitshilfe: Abschiebung und junge Geflüchtete – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundesverband unbegleiteter minderjähriger geflüchteter Menschen (BumF) weist darauf hin, dass sich dort in jüngster Zeit Berichte von Abschiebungen und Abschiebungsversuchen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und geflüchteten jungen Volljährigen – auch aus Jugendhilfeeinrichtungen heraus (!), häufen. Daraufhin hat der BumF gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) und dem Rechtsanwalt Jonathan Leuschner der wichtigsten Fragen in diesem Kontext aufgenommen und eine Arbeitshilfe

hierzu erstellt, die jetzt veröffentlicht wurde.

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November 2018:
Referentenentwurf zum Datenaustauschverbesserungesetz


Die DGSF unterstützt die Stellungnahme des Bundesverbands unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF) zu dem Referentenentwurf der Bundesregierung „Zweites Datenaustauschverbesserungesetz – 2. DAVG“ vom 18.10.2018 und lehnt den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab!

Es werden in dem Gesetzestext nach Einschätzung des führenden Fachverbands grundlegende Prinzipien des Minderjährigenschutzes missachtet und die Vorrangigkeit der Jugendhilfe bei der Alterseinschätzung ausgehebelt. Dabei werden ordnungspolitische Erwägungen pauschal über das Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte gestellt.

Die Positionierung des BumF finden Sie hier.

Die DGSF unterstützt die Forderung der bedingungslosen Zuständigkeit der Jugendhilfe für die Alterseinschätzung und kindgerechte Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Kindern und jungen Menschen!

Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und soll Mitte Dezember in den Bundesrat eingebracht werden. Es besteht noch die Möglichkeit, die Stellungnahme des BumF an Bundestagsabgeordnete und politische Gremien auf Landes- und Bundesebene weiterzuleiten und auf die Problematik aufmerksam zu machen.

(Birgit Averbeck)

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August 2018:
AnkER-Zentren sind kein Lebensort für Kinder und Jugendliche!

Mit einer aktuellen Stellungnahme positioniert sich die DGSF gegen eine Etablierung von AnkER-Zentren nach bayrischem Vorbild. Die DGSF fordert, Kinderrechte in Deutschland für alle Kinder und Jugendlichen umzusetzen, unabhängig von ihrem Lebensort, ihrer Nationalität und ihrem ausländerrechtlichen Status.

Zur Stellungnahme
Zur Presseinformation
Zur Meldung vom 2. August 2018
Zur Expertise von Mediendienst Integration und Rat für Migration zum Thema Anker-Zentren

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Juni 2018:
DGSF unterstützt die Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen (AGF) zum Familiennachzug

Auf Initiative der AGF haben mehrere Organisationen in  einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten sowie an die Bundesminister des Inneren und für Familie anlässlich der Anhörung und Beratungen des Gesetzentwurfes zum Familiennachzug im Bundestag und Bundesrat am 11.Juni ihre Sorge über den aktuellen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zum Familiennachzug von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz ausgedrückt. Dieser sieht eine neuerliche erhebliche Einschränkung des Familiennachzugs vor, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen und nur für ein schmales Kontingent von Angehörigen.

Die damit verbundene Trennung von Ehepaaren und Familien ist auf lange Dauer ist nicht hinnehmbar: Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention schützen das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise. Dieser Schutz gilt auch für geflüchtete Menschen. Zudem bestehen massive Zweifel an der Anwendbarkeit des Entwurfs, der noch nicht einmal eine zwingend notwendige Evaluation vorsieht.

Die Argumentation um mögliche Grenzen der ‚Integrationsfähigkeit‘ werden als irreführend angesehen. Die Zusammenführung der Kernfamilie leistet vielmehr einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration, da sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit. Hier finden Sie weitere Informationen.

Die DGSF unterstützt die Aktion der AGF, teilt die Positionierung ausdrücklich und wird sich zukünftig auch mit ihrem Logo an einigen Aktionen der AGF beteiligen. Entsprechende Absprachen wurden bereits getroffen.

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Mai 2018:
Stellungnahme von Verbänden gegen ANKER-Zentren wird von DGSF unterstützt

23 Verbände fordern in einem gemeinsamen offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium die umfassende Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bei der Debatte um die Etablierung sogenannter AnKER-Einrichtungen sowie die Vorrangstellung der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitet eingereiste minderjährige Flüchtlinge. Aufgrund der bekannt gewordenen Pläne steht fest: Die AnKER-Einrichtungen werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein!
Die DGSF unterstützt die fachlichen und politischen Forderungen der Verbände vollumfänglich und wird sich zukünftig auch mit eigenen Beiträgen in die politische Diskussion einbringen. Den offenen Brief finden Sie hier.

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April 2018:
Massive Kritik gegen Methoden zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auf der bundespolitischen Fachebene

Die DGSF unterstützt die Stellungnahme von 23 Organisationen und Verbänden gegen Vorschläge einer Gesetzesänderung zur Festschreibung verlässlicher Methoden zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger geflüchteter Menschen. Darunter fallen ein verstärkter Einsatz von medizinischen Methoden zur Alterseinschätzung sowie diverse Vorprüfverfahren, die das Primat der Kinder- und Jugendhilfe für bei unbegleiteten Minderjährigen in Frage stellen. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass es im Regelfall auch mit bildgebenden Verfahren unmöglich sei, das Alter so präzise einzuschätzen, dass eine Minderjährigkeit ausgeschlossen werden kann. Das Hauptziel von Alterseinschätzungsverfahren muss der Schutz von Minderjährigen sein. Zudem formulieren die Organisationen und Verbände sehr deutlich, dass die jugendhilferechtliche Alterseinschätzung in keinem sachlichen Kontext zu Fragen der Kriminalitätsaufklärung und -prävention steht. Die Stellungnahme der Verbände finden Sie hier.

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Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12.April 2018 zu Familienzusammenführung

Ein Urteil, das für alle Fachkräfte, die mit jungen geflüchteten Minderjährigen arbeiten, von großem Interesse sein dürfte:  Ein unbegleiteter minderjähriger geflüchteter Mensch, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält  sein Recht auf Familienzusammenführung. Der Europäische Gerichtshof hat am 12. April 2018 entschieden, dass ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, sein Recht auf Familienzusammenführung behält (Urteil in der Rechtssache A und S ./. Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie, C-550/16). Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier.

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Oktober 2018
Stellungnahme von Fachverbänden „Abschiebungen junger Flüchtlinge nach Afghanistan stoppen“

Das DGSF unterstützt die gemeinsame Stellungnahme „Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Perspektiven für junge Geflüchtete schaffen“ des Bundesfachverbands unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge e. V. (BumF), der Diakonie Deutschland, der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) und des Kompetenzzentrums Pflegekinder. Die Autoren beschreiben, dass die zunehmend beobachtbare Diskursverschiebung von sozialpädagogischen hin zu ordnungspolitischen Sichtweisen und Handlungsansätzen die bisherigen Leistungen der Kinder - und Jugendhilfe in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen konterkarieren. Sie verweisen darauf, dass die Arbeit der Kinder-und Jugendhilfe in vielen Fällen sogar zunichte gemacht wird, weil die Angst vor Abschiebungen nach Afghanistan zu extremer Verunsicherung, massiver Angst und schwindender Motivation von Jugendlichen und junger Menschen zur Integration führt. Hier die Stellungnahme der Verbände.

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Arbeitshilfe zur Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zur Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) veröffentlicht. Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Berater/innen, die langjährig geduldete Menschen betreuen bzw. beraten. Sie wurde praxisorientiert gestaltet und enthält zahlreiche konkrete Anregungen für die Beratungspraxis.

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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Mädchen im Blick

Die IGfH veranstaltet in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences am 13. Oktober 2017 in Schwalmstadt-Treysa eine Fachtagung zum Thema „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Mädchen im Blick“. Mädchen machen nur einen geringen Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) aus. Während umF mittlerweile in der Fachöffentlichkeit der erzieherischen Hilfen ein breit diskutiertes Themenfeld darstellen, gerät die Situation von unbegleiteten geflüchteten Mädchen häufig aus dem Blick. Der Fachtag soll dazu beitragen, Perspektiven (einschließlich mädchenpolitischer Strategien) für eine mädchengerechte Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung für unbegleitete geflüchtete Mädchen zu entwickeln. Informationen finden Sie unter: https://www.igfh.de/cms/veranstaltung/tagung/unbegleitete-minderj%C3%A4hrige-fl%C3%BCchtlinge-%E2%80%93-m%C3%A4dchen-im-blick.