Finanzielle Förderung der Familienmediation

Die "Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Ziel-und Handelssachen"

gibt den Mitgliedstaaten auf, die Nutzung der Mediation weiter zu fördern. Dieses Anliegen wird im Rahmen der Familienmediation seit dem 1. September 2009 durch die Neuregelungen gemäß § 135 sowie § 156 FamFG aufgegriffen, indem für die Betroffenen eine kostenlose Information über Mediation seitens des Gerichts angeordnet werden kann.

Das FamFG setzt noch mehr als das KindRG auf eigenverantwortliche, möglichst außergerichtliche, einvernehmliche Streit- und Konfliktregelungen von Eltern / (Ehe-)Partnern. Dies ist gerade auch für die Kinder entlastend. Es ist sinnvoll, Eltern über Verfahrenskostenhilfe den Gang in ein gerichtliches Verfahren zu erleichtern. Umso schwieriger ist es dann zu verstehen, ihnen (im Sinne von §§ 135, 156 FamFG) eine außergerichtliche Konfliktregelung auf eigene Kosten nahe zu legen.

Die Neuregelungen sowie die Beratungen um ein Mediationsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie veranlassen die unterzeichnenden Organisationen der Verbandskonferenz der BAFM zu den folgenden Anregungen an das Bundesministerium der Justiz:

1.

Eine staatliche Finanzierung von Mediation ist erforderlich.

Genauso, wie Bedürftige einen Anspruch auf Prozess-Finanzierung haben, sollten sie einen Anspruch auf Finanzierung der Mediation haben. Damit wird ihnen die Möglichkeit gegeben, auf freiwilliger Basis unter professioneller neutraler Anleitung ihre Konflikte zu lösen.

2.

Die Familienmediation schließt eine parteiliche Rechtsberatung durch Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen ein; auch diese muss finanziert werden.

3.

Die finanzielle Unterstützung von Mediation in Beratungsstellen umfasst derzeit gemäß SGB VIII § 17 ausschließlich Kindschaftssachen. Sofern darüberhinaus andere Folgesachen einbezogen werden sollen, ist dafür eine staatliche Finanzierung zu gewährleisten.

Modelle der Mediationsfinanzierung sind mit einem Eigenanteil zu gestalten, sofern sie nicht ohnehin kostenfrei sind.

Die Verbandskonferenz der BAFM

April 2010

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Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO)

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Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen (BDDP)

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Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke)

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Bundesverband Katholischer Ehe-, Familien- und Lebensberaterinnen und -berater (BVEFL)

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Centrale für Mediation (CfM)

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Deutsche Gesellschaft für Systemfische Therapie und Familientherapie (DGSF)

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Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)

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Deutscher Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik e.V. (DBSH)

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Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung. (EKFuL)

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Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie und Beratung (GwG)

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Landesjugendamt im Landschaftsverband Rheinland

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Pro Familia Landesverband Baden-Württemberg

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Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten e.V. (VAKJP)

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Die von der BAFM anerkannten Ausbildungsinstitute

Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation, c/o RA Paul, 10707 Berlin, Olivaer Platz 15, www.bafm-mediation.de